Aktion 302 wurde im Sommer 2009 angesichts erster Abschiebungsvorbereitungen in Vorgriff auf das im April 2010 unterzeichnete Rückübernahmeabkommen der deutschen Regierung mit dem jungen Staat Kosovo von der GGUA Flüchtlingshilfe e.V. und Amnesty International, Asylgruppe Münster, gegründet. Inzwischen ist Aktion 302 zu einer breiten Arbeitsplattform für Einzelpersonen und Gruppen, u.a. der SOS Rroma Initiative, der Antirassistischen Initiative, der CAJ Münster und dem AStA der Universität Münster, geworden.
Ziel von Aktion 302 ist es, die Abschiebung von 302 Kosovo-Roma, die zum Teil seit mehr als 10 Jahren in Münster leben, zu verhindern und ein Bleiberecht für sie zu erreichen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu diesem Thema.

Schäbigkeiten der „Metropole Ruhr“

10.3.2015


10 SPD-, ein CDU- und ein parteiloser Oberbürgermeister sowie vier SPD-Landräte aus NRW haben NRW-Ministerpräsidentin Kraft einen Brief geschrieben, in dem sie u.a. eine „Korrektur der Erlasslage des Landes in Bezug auf Ausreiseverpflichtungen“ fordern. Sie erwarten „vom Land, dass die Voraussetzungen, bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurück zu führen, nicht unnötig und auf dem Verordnungswege für Nordrhein-Westfalen erschwert werden.“ ... „kontraproduktiv sind Erlasse, die darauf abzielen, im Nachgang zu bestandskräftig festgestellten Ausreiseverpflichtungen noch einmal in Einzelfallprüfungen einzutreten und Familienverbünde nicht auseinanderzuziehen (S. z.B. Erlasse vom 22.12.2014“ ... „und vom 21.09.2010)“

Mit diesen Erlassen verpflichtet das NRW-Innenministerium 2010 die Ausländerbehörden zu Einzelfallprüfungen vor der Abschiebung von Kosovo-Roma, 2014 erweitert um Roma aus Albanien, Serbien, Bosnien, Mazedonien und Montenegro.

 

Download (PDFs):
Brief der OBs und Landräte
Erlass 22.12.2014
Erlass 21.09.2010

 

Bleiberecht mit Perfidie

8.5.2014

Im langjährigen und zähen Gesetzgebungsverfahren zu einer Stichtag-freien Bleiberechtsregelung hat das Bundes-Innenministerium einen Referentenentwurf vorgelegt. Neben drastischen Verschärfungen in anderen Teilen des Aufenthaltsrechts - s. dazu den Bericht und den Kommentar der Süddeutschen Zeitung sowie die Bewertung von Claudius Voigt - sieht der Entwurf in §25b die Erteilung einer maximal zweijährigen Aufenthaltserlaubnis für Geduldete vor, die mindestens 8 bzw. 6 (mit Minderjährigen) Jahre in Deutschland leben, über Deutschkenntnisse des Niveaus A2 verfügen und „seinen Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichern kann“ oder „sichern wird“, wobei „vorübergehender Bezug von Sozialleistungen unschädlich“ sein soll bei Studierenden, Auszubildenden und Familien mit minderjährigen Kindern. Heranwachsenden bis 27 (derzeit: 21) sollen im veränderten §25a eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie seit vier Jahren (derzeit: sechs) in Deutschland sind und einen Schul- oder Berufsabschluss erworben hat, wobei die derzeit geltende Voraussetzung der Geburt in Deutschland bzw. die Einreise vor dem 15. Lebensjahr gestrichen werden soll.
Eine schnelle Umsetzung kann nicht erwartet werden (und wegen der perfiden Anteile des Gesetzentwurfs auch nicht erhofft werden), obwohl die Änderungen im Koalitionsvertrag vereinbart wurden: Teile des Entwurfes sind innerhalb der Regierungskoalition umstritten.

Download: Der Entwurf vom 7.4.2014

 

Statistik

20.1.2014

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN gehen aktuelle Zahlen zu ausreisepflichtigen Kosovo-Roma in Deutschland hervor: mit 6.974 ist ihre Anzahl deutlich geringer als zum Zeitpunkt der letzten Zusammenstellung Ende 2011, da waren es noch 8.178. Ob die 1.204 in den letzten 2 Jahren ausgereist sind oder einen Aufenthaltstitel erhalten konnten, lässt sich nicht feststellen. Immer noch leben im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW die meisten ausreisepflichtigen Kosovo-Roma (2.383, 2011: 2.923), gefolgt von Niedersachsen (1.808) und Baden-Württemberg (1.299).
Ende 2013 befanden sich 2.487 Kosovo-Roma im Asylverfahren (in NRW: 744), in 2012 und 2013 wurden 4.853 Asylanträge (davon 3.610 Erstanträge) von Kosovo-Roma gestellt - die nicht alle erstmalig nach Deutschland eingereist sind, einige der langjährig Geduldeten stellten erst nach 2010 einen Asyl- oder Folgeantrag.

Zusammenstellung der Zahlen
Bundestag-Drucksache 18/316

 

Bitten an den Minister

10.1.2014


In einem offenen Brief bittet der „Runde Tisch Münster für ein humanitäres Bleiberecht“ den Innenminister von NRW um einen Winterabschiebungsstopp in die Balkanregion. Das Schreiben moniert den Widerspruch in der Position des SPD-Ministers, der Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien als besonders schutzbedürftig bezeichnet, sich jedoch einem Winterabschiebestopp widersetzt. Noch im Winter 2011/2012 hatte Minister Jäger nach einem Landtags-Antrag von SPD, Grünen und FDP Abschiebungen in den Kosovo eingeschränkt (s. unten).
Im Dezember 2013 lehnte die Landtagsmehrheit einen Antrag der Piraten auf Abschiebungsstopp ab, gleichzeitig wurde mit einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktion auf den sogenannten „Sensibilisierungserlass“ (s. unten) hingewiesen, der die Ausländerbehörden bittet, unzumutbare Härten bei Abschiebungen von besonders schutzbedürftigen Personen unter den Kosovo-Roma zu verhindern, sowie einen Erlass auf den Weg gebracht, der in Vorgriff auf eine Gesetztesänderung den vermutlich Begünstigen Duldungen verschafft.

Innenminister Jäger sieht rechtliche Probleme bei Abschiebungsstopps in Folge - die die Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern offensichtlich nicht haben: sie haben unterschiedlich gestaltete Stopps der Abschiebungen nach Kosovo, Serbien, Mazedonien, Montenegro und Bosnien in diesem Winter.
Auch das katholische Stadtdekanat und der evangelische Kirchenkreis Münster haben am 19.12.2013 Innenminister Jäger zu einem Winterabschiebungsstopp aufgefordert.

Offener Brief des Runden Tischs
Brief der Kirchen
„Sensibilisierungserlass“
„Vorgriffserlass“

Neuer Delegationsbericht

25.10.2013

Die Schwedische Kirche hat einen Bericht ihrer Delegation veröffentlicht, die den Kosovo Anfang September fünf Tage lang besuchte, „um etwas über die Situation der Roma-Minderheit und speziell über die Schwierigkeiten derer zu erfahren, die nach einem abgelehnten Asylantrag von Schweden in den Kosovo zurückkehrten.“ Der Bericht zeichnet sich durch eine trotz seiner Kürze differenzierte Betrachtungsweise und durch die kritisch-distanzierte Einordnung der im Kosovo erhaltenen Auskünfte aus.

„Es war für uns offensichtlich, dass eine Zurückhaltung in der Mehrheitsgesellschaft besteht - und sogar in Institutionen, die sich dem Schutz der Menschenrechte verschrieben haben - zuzugeben, dass es eine Diskriminierung der Roma-Minderheit im Kosovo gibt, auch wenn es kein Land in Europa gibt, in dem Roma nicht diskriminiert werden. Die Kosovo-Albaner waren selber für eine lange Zeit eine diskriminierte Minderheit und sind noch nicht bereit, ihre eigene Diskriminierung zu sehen. Der erste Schritt für jegliche Veränderung ist zuzugeben, dass es ein Problem gibt. Insofern hat der Kosovo noch einen langen Weg zu gehen.“

Download (englisch)

 

Runder Tisch ist nun installiert


2.10.2013

Nach 3 Jahren ist der von Aktion 302 angeregte kommunale „Runde Tisch“ am 10.7.2013 mit einem einstimmigen Stadtrats-Votum installiert. Er trat nun zur konstituierenden Sitzung zusammen (s. Pressemitteilung).

Allerdings hat sich dessen Schwerpunkt verlagert und erweitert: Ursprünglich von Aktion 302 während eines Gesprächs mit Oberbürgermeister Markus Lewe im Sommer 2010 als Konferenz zur Erörterung der praktischen Konsequenzen aus der Ratsresolution vom 9.6.2010 und speziell zur Verhinderung der Abschiebung von münsteraner Kosovo-Roma vorgeschlagen und sogleich vom Oberbürgermeister beim Beigeordneten des Sozialdezernats Thomas Paal in Auftrag gegeben, hat er sich während der dreijährigen Findungszeit zum „Runden Tisch humanitäres Bleiberecht“ entwickelt. Damit ist dessen Arbeit nicht auf die Gruppe der Kosovo-Roma beschränkt, sondern soll sich mit allen Münsteranern mit rechtlich ungesicherten Aufenthalt beschäftigen.
Der Runde Tisch ist frei in der Zusammensetzung seiner Mitglieder und der Errichtung von Projektgruppen; Ergebnisse werden zur Beratung und Umsetzung an den Integrationsrat weitergeleitet.

Viele Personen der münsterschen Stadtgesellschaft haben an der Verwirklichung gearbeitet, besonderer Dank dafür geht an Volker Maria Hügel (GGUA), Dietrich Eckeberg (Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe) und an den Integrationsrat mit seinem Vorsitzenden Spyridon Marinos.

Download: Erklärung des Vorbereitungskreises als Anlage zum Ratsantrag

 

Neuer Kosovo-Erlass in NRW

 

7.5.2013

Am 3.5.2013 wurde vom NRW-Innenministerium ein neuer Erlass zu Rückführungen von Roma nach Kosovo verschickt. Er fällt im Vergleich zu dem Vorläufer-Erlass vom 21.9.2010 stark zurück, sodass gefragt werden muss, ob sich die Situation im Kosovo für rückkehrende Roma denn so verbessert hat:
- der Kreis der „besonders schutzbedürftigen Personen“ wird nicht mehr definiert
- der Erlass zeigt weniger Optionen für die Ausländerbehörden auf, wobei der genannte §25V AufenthG mit dem Hinweis auf den einschränkenden NRW-Erlass vom 2.7.2012 entkräftet wird
- Kindeswohl und -willen (UN-Kinderrechtskonvention) werden nicht mehr berücksichtigt
- die Möglichkeit einer Duldungserteilung wird nicht mehr genannt

Der neue Erlass unterlässt es, „landesrechtliche Spielräume für eine verantwortbare und humanitäre Flüchtlingspolitik“ zu nutzen, wie es Monika Düker, Vorsitzende der mitregierenden NRW-Grünen, immer wieder behauptet und vielleicht auch gerne hätte.
Auch die konstruktive Kritik an dem Vorläufer-Erlass von 2010, das Fehlen von Kontrollmechanismen würde nur den von sich aus bereitwilligen und zu Mehrarbeit bereiten Ausländerämtern Möglichkeiten zur Vermeidung von Abschiebungen geben, ist nicht umgesetzt worden, obwohl es Sachsen-Anhalt im Erlass vom 27.5.2010 mit der verpflichtenden Vorlage von nicht zurückgestellten Fällen an das Ministerium längst vorgemacht hat.

Offensichtlich fehlt es an der Bereitwilligkeit der Verantwortlichen in Ministerium und Politik (im Bild: Innenminister Ralf Jäger, SPD; Monika Düker, Vorsitzende der NRW-Grünen und deren Sprecherin für Flüchtlingspolitik; Thomas Stotko, innenpolitischer Sprecher der NRW-SPD, Foto Bernd Schälte / Bildarchiv des Landtags) - aber auch an der Fähigkeit der Flüchtlingshilfe-Organisationen, ihre Argumente überzeugend zu äußern, wie der Verlauf des „Fachgesprächs über die Situation der Minderheiten im Kosovo“ im Landtag NRW am 30.10.2012 gezeigt hat. Die Verantwortlichen indess werden nicht müde, mit Krokodilstränen die engen bundesgesetzlichen Vorgaben zu bedauern. Ex-Postminister Christian Schwarz-Schilling betonte während des „Fachgesprächs“ mehrfach, dass es auf den politischen Willen ankommt.


Was der Schwerpunkt der grün-roten Politik in NRW zu den Kosovo-Roma ist, mag auch die Seitenverteilung des Erlasses abbilden: Die Hinweise zur „sorgfältigen Einzelfallprüfung“ erstrecken sich über kaum 1 Seite, während Hinweise zur Rückkehr 5 Seiten in Anspruch nehmen.

Der Erlass kann hier heruntergeladen werden; die darin angesprochene Dokumentation des Fachgesprächs kann weiter unten auf dieser Seite geladen werden.

Kosovo-Roma in Serbien

 

17.4.2013


Nach den Recherchen von Karin Waringo in einem neuen Bericht von Pro Asyl, „Serbien – ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland?“ gibt es ca. 21.000 – Schätzungen des UNHCR gehen von 40 bis 45.000 aus – sogenannte „binnenvertriebene“ Kosovo-Roma in Serbien, die unter sehr schlechten Bedingungen ohne reguläre Wohnung, Zugang zum Arbeitsmarkt, Schule, Gesundheits- und Sozialversorgung leben. Hauptursache für diesen seit 13 Jahren anhaltenden Zustand ist die fehlende Möglichkeit zur Registrierung, besonders wenn sie bereits im Kosovo ohne Registrierung gelebt hatten (S.36). Seit der Aufhebung der Visumspflicht für Kurzaufenthalte im Schengenraum für Inhaber eines serbischen Reisepasses werden Kosovo-Roma willkürlich daran gehindert, sich in Kosovo ab- und in Serbien neu anzumelden (S.37). Die serbische „Strategie zur Verbesserung der Situation der Roma“ sieht keine Mittel für binnenvertriebene Roma aus dem Kosovo vor, was die Position der serbischen Behörden widerspiegelt, die an einer Rückkehr der Vertriebenen nach Kosovo festhalten. Aber: Nur 9 Prozent der befragten Kosovo-Roma in Serbien will wieder in den Kosovo zurück.

Der komplette Bericht ist hier herunterzuladen (Kapitel „Binnenvertriebene Roma aus dem Kosovo" auf S.35–37).

 

Auch in Mazedonien und Montenegro leben aus dem Kosovo geflüchtete Roma seit 1999 in prekären aufenthaltsrechtlichen und sozialen Verhältnissen. Die luxemburgische NGO Chachipe befürchtet, dass deren Rückkehr in Würde und Sicherheit sowie die Rückgabe ihres Eigentums in den kosovarisch-europäischen Assoziationsvereinbarungen unter den Tisch fallen wird, während die Behörden in Mazedonien und Montenegro auf eine Rückkehr drängen, und auf diese Weise neue Wanderungsbewegungen erzeugt werden.

 

PS: Am 23.4.2013 gab UNMIK eine Meldung des serbischen Informationsportal „Vesti online“ wieder, nach der die „Verbände der aus dem Kosovo Vertriebenen in Serbien und Montenegro“ sich besorgt darüber äussert, dass die am 19.4. paraphierte Vereinbarung zwischen Serbien und Kosovo eine Rückkehr von Vertriebenen und die Rückgabe ihrer Immobilien nicht thematisiert hat.

Bereits Mitte 2012 stellte die Belgrader NGO „Fond za otvoreno društvo“ fest, dass die Staaten, die die Unabhängigkeit des Kosovo anerkannt haben und Kosovaren nach Serbien abschieben, internationale Flüchtlingsrechte missachten würden. Darauf angesprochen, rechtfertigte sich das schwedische Migrationsbüro mit rechtlichen Gründen: die Flüchtlinge hätten entweder jugoslawische oder serbische Papiere und würden deshalb in den heutigen Nachfolgestaat Serbien abgeschoben werden.

 

UNMIK beginnt mit der Aufarbeitung ihres Versagens


6.3.2013

Das "Human Rights Advisory Panel" (Menschenrechts-Beirat) der UNMIK hat in ihrer 56. Sitzung erstmals eine Stellungnahme zu Entführungen und Morden abgegeben, die sich unter der Verwaltungshoheit der UN nach Errichtung des UNMIK-Protektorats im Kosovo (Juni 1999) ereignet hatten. In dem am 6.12.2012 behandelten Fall stellt der Beirat fest, dass die UNMIK gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat, der das Recht auf Leben schützt, indem sie es unterließ, eine effektive Untersuchung der Entführung und Tötung der Verwandten der Beschwerdeführerin durchzuführen.

Die Beschwerdeführerin erklärte, dass sie die Entführung ihres Mannes und Sohnes durch Mitglieder der Kosovo-Befreiungsarmee KLA in Prizren im Juli 1999 sofort der UNMIK-Polizei gemeldet hatte, später jedoch nie wieder wegen einer Untersuchung kontaktiert wurde. Die sterblichen Überreste der beiden Opfer wurden im Jahr 2000 von Ermittlern des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien in einem Massengrab entdeckt. Sie wurden identifiziert und im Jahr 2003 an die Familie übergeben. Die Beschwerdeführerin beklagte sich, dass es UNMIK unterließ, den Vorfall zu untersuchen und die Täter vor Gericht zu bringen.

In seiner Feststellung hinsichtlich Artikel 2 der EMRK berücksichtigte der Beirat die Verpflichtung der zuständigen Behörden, eine effektive Untersuchung verdächtiger Todesfälle und des Verschwindens von Personen durchzuführen, so wie es in internationalen Menschenrechtsnormen festgesetzt ist. Der Beirat stellte fest, dass diese Verpflichtung ein integraler Bestandteil des Mandats der UNMIK und daher in vollem Umfang im Kosovo anwendbar war. Das Gremium würdigte die mannigfachen Herausforderungen der UNMIK in der Zeit nach dem Konflikt, doch trotz dieser Schwierigkeiten würde jeder Fall daraufhin untersucht werden, ob UNMIK alle zumutbaren und zweckmäßigen Schritte unternommen hat, um Schicksal und Verbleib der vermissten Personen aufzudecken und die Täter vor Gericht zu bringen.
In dem jetzt behandelten Fall befand der Beirat, dass es keinerlei Anzeichen für irgendeine Untersuchungsaktivität der UNMIK-Polizei über die Aufnahme der persönlichen Daten der vermissten Personen hinaus gibt. Das Auffinden der sterblichen Überreste wäre für sich eine wesentliche Leistung, die Verpflichtung zur Durchführung einer Untersuchung damit jedoch nicht zu Ende, vor allem, wenn die Leichen Zeichen eines gewaltsamen Todes zeigten. Daher kam der Beirat zu dem Schluss, dass es UNMIK versäumt hat, eine angemessene Untersuchung durchzuführen und so gegen Artikel 2 der EMK verstoßen hat.

Der Beirat empfiehlt UNMIK unter Verwendung aller diplomatischen Mittel von EULEX und den kosovarischen Behörden Zusicherungen einer Untersuchung des Falles in Übereinstimmung mit Art.2 der EMK zu fordern sowie sich wegen ihres Versagens öffentlich bei der Beschwerdeführerin und ihrer Familie zu entschuldigen und geeignete Schritte zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung für den erlittenen moralischen Schaden zu ergreifen. Ferner empfiehlt der Beirat UNMIK mit anderen UN-Einrichtungen im Kosovo, kommunalen Einrichtungen und NGOs die Errichtung eines umfassenden Wiedergutmachungs-Programms für Opfer schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während und nach dem Kosovo-Konflikt begangen wurden.

Dem Beirat sind rund 250 Beschwerden im Zusammenhang mit Tötungen und Verschwindenlassen während des UNMIK-Protektorats zugegangen. Weitere Stellungnahmen zu deren Legitimität sind in Vorbereitung.

 

Zum Download:

Pressemitteilung der UNMIK vom 1.3.2013 (englisch)

 

Stellungnahme zum Fachgespräch im Landtag NRW


13.11.2012

Das von den Regierungsfraktionen SPD und Grüne im Landtag NRW am 30.10.2012 veranstaltete „Fachgespräch über die Situation der Minderheiten im Kosovo“ verlief in bedauerlicher Weise unkonstruktiv und auf fachlich niedrigem Niveau. Es zeigte lediglich erneut die Unfähig- und Unwilligkeit sowohl der Politik, die dokumentierte Situation der Roma im Kosovo anzuerkennen und daraus Schlüsse zu ziehen, als auch der Verwaltung, Wege jenseits der eng interpretierten bundesrechtlichen Vorgaben aufzuzeigen.

Aktion 302 hat deshalb zusammen mit dem Flüchtlingsrat NRW eine Stellungnahme formuliert und an die Veranstalter Thomas Stotko (MdL, Sprecher der SPD im Innenausschuss) und die flüchtlingspolitisch aktive Monika Düker (MdL, Grüne) geschickt. Sie können die Stellungnahme hier nachlesen.
 
Nachtrag: Am 29.11. wurde eine Dokumentation des Fachgespräches verschickt. Sie kann hier heruntergeladen werden.

 

Neue Bundesratsinitiative für Bleiberechtsregelung

28.8.2012

Nun hat auch das Land Hamburg einen Vorschlag zur Einführung einer stichtagsfreien Bleiberechtsregelung vorgelegt, von der auch langjährig geduldete Kosovo-Roma profitieren könnten. Allerdings wird es für die von allen SPD-regierten Bundesländern unterstützten Initiative keine Mehrheit im Bundesrat geben.

 

Der Hamburger Vorstoß zielt darauf ab, das Bleiberecht auf die Anerkennung erfolgreicher Ausbildungsleistungen zu konzentrieren: Bislang ausreisepflichtige junge Menschen sollen bereits nach vierjährigem Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie hier erfolgreich eine Schule besucht oder einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss erworben haben. Nach der bisherigen Gesetzeslage müssen die Betroffenen in Deutschland geboren oder vor Vollendung des 14. Lebensjahres eingereist sein, sich seit mindestens sechs Jahren in Deutschland aufhalten und hier mindestens sechs Jahre erfolgreich eine Schule besucht haben sowie den Bleiberechtsantrag nach Vollendung des 15. Lebensjahres und vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt haben.

Darüber hinaus soll – unabhängig vom Alter – auch in sonstigen Fällen einer nachhaltigen Integration ein Bleiberecht geschaffen werden, wenn die Betroffenen nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland (Familien mit minderjährigen Kindern nach sechs Jahren, Alleinstehende nach acht Jahren) ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig sichern können, über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen und ihren Mitwirkungspflichten bei der Klärung ihrer Identität und Herkunft nachkommen. „Straftäter“ bleiben ausgeschlossen.

 

Der Antrag ist hier herunterzuladen.

Nachtrag: Am 22.3.2013 hat der Bundesrat diese Gesetztesvorlage beschlossen. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass er in dieser Form den Bundestag passieren wird.

Nachtrag 2: Der Deutsche Bundestag hat in seiner 250. Sitzung am 27.6.2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf abgelehnt. Protokoll der Sitzung (ab S. 32217)

Noch einmal: PACE verlangt Aussetzung der Abschiebungen nach Kosovo

Juni 2012

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat erneut die Mitgliedsstaaten des Europarats aufgefordert, „Handlungen zu beenden, die auf kollektive Ausweisungen von Roma hinauslaufen“ sowie die Rückkehr von Roma in den Kosovo auszusetzen, bis sich erwiesen hat, dass sie sicher und nachhaltig ist.

In der auf Grundlage eines Berichts der deutschen Linken-Parlamentarierin Annette Groth entstandenen Empfehlung wird festgestellt, dass Roma einer doppelten Stigmatierung ausgesetzt sind: einmal als eine verfolgte und schikanierte Minderheit und dann als Migranten. Dieses Stigma beruhe auf drei tief verwurzelten Vorurteilen, nämlich dass Roma nichtsesshaft, sie alle Ausländer und ihre Migration illegal wäre. Tatsächlich sind aber weniger als 20 Prozent Nomaden, sie sind seit ca. 700 Jahren Teil der europäischen Gesellschaft und die meisten haben als EU-Bürger das Recht auf Migration. Der Europarat solle untersuchen, wie Gesetze gegen Bettelei Roma betreffen und ob sie von Menschenhandel betroffen und/oder daran beteiligt sind; negative Stereotypisierung in Medien und politischer Rede sollte angegangen werden.

Download

 

Delegationsreise 3: Niedersachsen

Im April 2012 unternahm der Innenauschuss des Landtags Niedersachsen eine Kosovoreise zur „Unterrichtung über die Lebensumstände ... von aus Deutschland zurückgeführten ... Roma“. Dr. Stephan Dünnwald (Flüchtlingsrat Niedersachsen und Pro Asyl) und Kenan Emini (Roma Center Göttingen) konnten daran teilnehmen.

Sie berichten, dass weiterhin ethnische Spannungen bestehen, die mitunter zu tätlichen Angriffen, Bedrohungen und Übergriffen auch der Polizei führen. Daher kommt ein subjektives Unsicherheitsgefühl, Misstrauen und Angst bei den Roma, die deren Rückkehr an den ehemaligen Wohnort und einen Schulbesuch der Kinder sowie die Konsultation von kosovarischen Behörden und Hilfsorganisationen verhindern.

Die immer wieder von deutscher Regierungsseite zur Beseitigung von gerichtlich festgestellten Abschiebungshindernissen angeführten Wiedereingliederungsprogramme werden von Dünnwald/Emini – aber auch von Vertretern der OSCE und UNICEF – als unzureichend für einen Neuanfang (das deutsche Bund/Länderprogramm URA, das nur kurzfristige Hilfen bei der Ankunft bieten kann) bzw. wegen struktureller Defizite in der Verwaltung als nicht greifend (das kosovarische Reintegrationsprogramm) bewertet. Wenn überhaupt (es wird nur ein kleiner Teil der Abgeschobenen erreicht), ist eine funktionierte Erstversorgung feststellbar, jedoch keinerlei Massnahmen zur Arbeitsmarkt- und Schulintegration, Geschäftsgründung und Haus/Wiederaufbau. Einschulungen scheitern nicht zuletzt an bürokratischen Hindernissen, es gibt keinen Förderunterricht und auch kein Albanisch-Unterricht, der wohl angeboten wird, aber nicht zustande kommt. Gar keine Hilfe aus dem Reintegrationsprogramm erreicht den kosovarischen Norden, da die kosovo-albanischen Mitarbeiter dort nicht gefahrlos reisen können. Das von Regierungsseite vorgelegte Zahlenmaterial bezieht sich auf alle Rückkehrer, also auch auf Kosovo-Albaner, deren Situation aber ganz anders ist als die der Roma. Die kosovarische Regierung hat das Interesse, ihr Programm als erfolgreich erscheinen zu lassen, da das eine der Bedingungen für die angestrebte Visa-Liberalisierung ist. Andererseits verhindert das Interesse der deutschen Regierung, Abschiebungen durchsetzen zu können, dass das Funktionieren des Reintegrationsprogramm hinterfragt wird. So ergibt sich eine Interessenskonvergenz, das Programm schönzureden und sich mit dem zufrieden zu geben, was auf dem Papier steht.

Die selbst gestellte Frage, ob ins Kosovo abgeschoben werden kann, wird von den Reiseteilnehmern unterschiedlich beantwortet: Grüne, Linke, SPD, Pro Asyl und der Flüchtlingsrat befürworten einen generellen Abschiebungsstopp, während die CDU einen positiven Eindruck von der Entwicklung im Kosovo gewonnen hat. Innenminister Schünemann will, angeregt durch das Urteil der Caritas und der kommunalen Spitzenverbände, Überlegungen zur Verbesserung der Rückkehrprogramme anstellen. Ein Abschiebungsstopp kam in Niedersachsen nicht zustande.

Delegationsreise 2: Thüringen

Der Innenausschuss des Thüringer Landtags war zur Meinungsbildung über einen Antrag von Grünen und Linke zur Aussetzung der Abschiebungen vom November 2011 im März 2012 für vier Tage im Kosovo, um sich über die Situation der Roma zu informieren.

Bis heute verweigert die CDU/SPD-Regierungskoalition im Innenausschuss eine Auswertung der Reise; der ursprüngliche Antrag zum Abschiebungsstopp wurde schliesslich Ende Juni im Landtag abgelehnt – gleichzeitig wurde einem Alternativantrag der Regierungsfraktionen zugestimmt, wonach Abschiebungen in den Kosovo nur nach vorheriger „umfassenden“ Einzelfallprüfung zulässig sind und eine Teilnahme Thüringens an URA 2 geprüft werden soll.

Im Reisebericht von Astrid Rothe-Beinlich zitiert die Verfasserin Annette Brandt von der OSZE, dass eine Umsetzung der kosovarischen Reintegrations-Strategie nicht stattfände, von den 39 kosovarischen Gemeinden lediglich 11 ein dafür zuständiges Büro betrieben, es passiere maximal vereinzelt etwas, aber völlig unkoordiniert, Willkür wäre daher Tür und Tor geöffnet. Die Vertreter des Roma und Ashkali Documentation Center (RADC) berichteten der Delegation, dass nur vier kosovarische Gemeinden einen Plan zur Umsetzung der Strategy hätten, es auf Gemeindeebene kein Geld dafür gäbe, niemand wüsste, wie an die Mittel heranzukommen wäre und bislang nahezu ausschließlich Nicht-Minderheitsangehörige davon profitieren konnten. Die vorgesehenen Sprachkurse für rückkehrende Kinder würden nicht angeboten. Laut OSZE wäre das Hauptproblem der rückkehrenden Roma das Wohnen – wenn sie überhaupt noch aufnehmende Verwandte vorfinden, würden die selber in erbärmlichen Zuständen wohnen – und die Registrierung, die Voraussetzung dafür ist, überhaupt Hilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können. Der RADC schätzt, dass 20 bis 40 Prozent der Roma keine Personalunterlagen haben, was auch den Schulbesuch der Kinder verhindert. Für Sozialhilfebezieher (bei Registrierung und mit mindestens einem Kind unter 5 Jahren, Höchstsatz 75 Euro je Familie) wäre ein Arztbesuch eigentlich kostenfrei, üblich sind jedoch informelle Zuzahlungen.

Zum Download:
Bericht von Astrid Rothe-Beinlich
Bericht von Sabine Berninger
Wortprotokoll der Plenardebatte

 

Delegationsreise 1: Baden-Württemberg

Baden-Württemberg – dort leben nach NRW und Niedersachsen die meisten ausreisepflichtigen Kosovo-Roma in Deutschland – hatte ohne formellen Erlass und begründet mit den Grenzstreitigkeiten im Nordkosovo die Abschiebung von Roma ins Kosovo und nach Serbien im August 2011 gestoppt (Sprecher des Innenministers in der Südwestpresse 4.8.2011); es solle nach einer Delegationsreise des Petitionsausschusses in den Kosovo über den weiteren Aufenthalt der Flüchtlinge entschieden werden. Die Reise fand vom 18. bis zum 22. Januar 2012 statt, in der abschließenden Empfehlung des Petitionsausschusses an das Baden-Württembergische Innenministerium vom 28. März 2012 „wird die Regierung gebeten, im Rahmen einer qualifizierten Einzelfallbetrachtung eine angemessene Lösung für ethnische Minderheiten aus Kosovo zu ermöglichen und dazu die erforderlichen rechtlichen Anwendungshinweise in Form eines Erlasses zu regeln. Ein besonderes Augenmerk in der Gesamtabwägung bei der Prüfung von Ausreisehindernissen soll […] auf folgende Punkte gerichtet werden: (1) Berücksichtigung der in Deutschland erbrachten Integrationsleistungen und das Maß der Verwurzelung der betroffenen Menschen, (2) Gefahr des Abbruchs der Schul- oder Berufsausbildung bei Rückkehr, (3) Situation von alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen, (4) Situation und Maß der Entwurzelung in Kosovo.“

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Beate Böhlen: „Wir haben im Rahmen unseres zeitlich gedrängten Besuchsprogramms keine Situation erkannt, die einen sofortigen und generellen Abschiebestopp für die Minderheitengruppen der Roma, Ashkali und Ägypter rechtfertigen würde; allerdings ist für viele dieser Menschen, die zwischen 1999 und 2004 aus Kosovo geflohen sind, eine nachhaltige Reintegration in die kosovarische Gesellschaft nicht erreichbar. Kinder und Jugendliche, die in Deutschland die Schule besucht haben, finden in Kosovo keine Anschlussmöglichkeiten. Zum großen Teil beruht dies auf fehlenden Kenntnissen der albanischen Sprache. Darüber hinaus ist der Zugang zu existenzsichernder Erwerbsarbeit, zu Wohnraum, zu medizinischer und therapeutischer Versorgung für Angehörige der Minderheitengruppen erschwert.“

Nach Aussage des migrationspolitischen Sprechers der BW-Grünen, die mit der SPD die Landesregierung bilden, sollten die Kriterien der Einzelfallprüfung in Baden-Württemberg noch weiter gefasst werden als in NRW, „man muss auch die Chancen auf wirtschaftliche Teilhabe berücksichtigen“. Ein entsprechender Erlass des Innenministeriums wird jedoch nicht öffentlich gemacht, wie Radio Dreyeckland meldet.

 

„Roma werden aktuell wieder zu Nomaden gemacht."

Das sagte Karin Waringo von der Luxemburger NGO Chachipe in ihrem Vortrag am 3. Mai 2012, den die GGUA Flüchtlingshilfe veranstaltet hatte. Waringos hervorragende Ausführungen zu Roma aus Kosovo, Serbien und Mazedonien und die Rolle der EU sind hier als PDF - versehen mit vielen Weblinks zu weiteren aufschlussreichen Dokumenten - herunterladbar.

 

Aus ihrem Text:

„Aufgrund der desaströsen wirtschaftlichen Lage und einer allseits vorhandenen Diskriminierung ethnischer Minderheiten sind die Bedingungen für Roma, die nach Kosovo zurückkehren, äußerst schlecht. Das UN-Flüchtlingswerk stellte fest, dass es ‚kaum Chancen für eine dauerhafte Integration abgeschobener Minderheiten im Kosovo gibt‘. Nachzulesen ist dies im jüngsten Bericht des Generalsekretärs der Vereinen Nationen an den Weltsicherheitsrat. Als Gründe für die fehlenden Integrationsmöglichkeiten nennt der Bericht fehlende Personaldokumente, Unterkunft, Arbeitsplätze und familiäre Unterstützung, sowie ein Gefühl der Unsicherheit am Ort der Rückkehr.“

 

Stilles Leid

29.3.2012

Gestern stellte UNICEF ihre neue Studie vor, für die ein Team aus Psychologen, Ärzten und Sozialwissenschaftlern erstmals die psychosozialen Auswirkungen von Abschiebungen und Rückführungen auf Kinder untersucht. Hierzu wurden 164 Mädchen und Jungen sowie ihre Familien untersucht, die 2010 aus Deutschland und Österreich in den Kosovo zurückgebracht wurden. Von ihnen waren 60 Prozent Roma, die zu 90 Prozent in Deutschland gelebt hatten, 87 Prozent länger als 12 Jahre. 8 Prozent gaben an, freiwillig in den Kosovo zurückgekehrt zu sein.

Ein sehr hoher Anteil der Kinder leidet an klinisch nachweisbaren Problemen wie Depressionen, Verhaltensänderungen und posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Symptome werden durch Armut, Diskriminierung und Isolation im Kosovo zusätzlich verstärkt.

Fast die Hälfte aller Jugendlichen litt an Depressionen, ein Viertel berichtete von Gefühlen der Hoffnungslosigkeit und ein Fünftel empfand das Leben als nicht lebenswert. Ein Viertel hatte Selbstmordgedanken, was in einer Region mit traditionell niedrigen Selbstmordraten bemerkenswert ist. 40 Prozent der Mädchen zwischen 6 und 14 Jahren hatten große soziale Probleme, ein Drittel zeigte Symptome einer klinischen Depression und 35 Prozent litten unter Angstzuständen. Jedes dritte Kind zwischen 6 und 14 und jeder dritte Jugendliche in der Befragung litt unter posttraumatischen Belastungsstörungen. In zwei Dritteln aller Fälle leidet mindestens ein Elternteil an klinischer PTBS. Die Eltern sind weit davon entfernt, ihre Kinder unterstützen zu können und bräuchten selbst Hilfe.
Das kosovarische Gesundheitswesen kann der derzeitigen Fallzahl psychischer Störungen kaum gerecht werden, ganz zu schweigen von der zusätzlichen Last durch schwer traumatisierte Kinder und Erwachsene.

Aus den Empfehlungen der Studie: Bei allen Entscheidungen über Rückführungen, von denen auch Kinder betroffen sind, muss das Wohl jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt stehen. Die Rechte der Kinder und ihre besonderen Schutzbedürfnisse müssen in der Debatte um Migration stärker beachtet werden.

Die Studie ist hier herunterladbar.

Preis für Elvira Ajvazi

9.3.2012
Die langjährige Mitarbeiterin von Aktion 302 und münstersche Kulturmittlerin Elvira Ajvazi (auf dem Foto links) erhielt gestern in Köln zum Weltfrauentag den „Romane-Romnija-Preis 2012“ der Fraueninitiative Romane-Romnja. Elvira Ajvazi wurde damit „als Kulturbotschafterin in ihrem langjährigen Engagement in Politik-, Bildungs- und Kulturangelegenheiten für Sinti und Roma“ (Zitat aus der Laudatio) ausgezeichnet. Herzlichen Glückwunsch!

 

Kein „Winterabschiebungsstopp“ in NRW – aber Verlängerungen der „Probeaufenthaltserlaubnisse“ möglich


13.12.2011

Entgegen verschiedener Meldungen der Presse, von schönredenden NRW-Grünen und wunschdenkenden Initiativen: Es gibt keinen „Winterabschiebungsstopp“ in NRW! Da der Innenminister nach dem viermonatigen „Winterabschiebungsstopp“ für Roma in das Kosovo und Serbien 2010 eine Wiederholung in diesem Jahr als gesetzlich untersagt bewertete und ihm nach Protesten ein schnell einberufenes Gespräch mit Flüchtlingshilfe-Organisationen und Kirchen wohl auch keine anderen Gründe lieferte, hat er am 12.12. ein vom NRW-Landtag mit den Stimmen der FDP befürworteten Erlass herausgegeben, in dem er die Ausländerbehörden bittet, „den Vollzug der Rückführung dieser besonders schutzbedürftigen Personen nicht zu priorisieren und durch entsprechende Organisation der Rückführungen sicherzustellen, dass besonders Schutzbedürftige nicht vor dem 01. April 2010 in den Kosovo zurückgeführt werden". Als besonders schutzbedürftig nennt er „Familien mit minderjährigen Kindern, alleinreisende Frauen, alte Menschen über 65 Jahre, Kranke und Pflegebedürftige“. „Straftäter, die wegen einer oder mehrerer im Bundesgebiet begangener vorsätzlicher Straftaten verurteilt worden sind“, bleiben ausgenommen, wobei Geldstrafen von bis zu 50 Tagessätzen und Straftaten nach Aufenthaltsgesetz und Asylverfahrensgesetz außer Betracht bleiben. Gar nicht erwähnt werden Roma aus Serbien, die somit weiter uneingeschränkt abgeschoben werden können. Allerdings bewirkte Innenminister Jäger bereits vorher in letzter Minute, dass mit der Sammelabschiebung am 7.12. vom Düsseldorfer Flughafen lediglich zwei Roma-„Straftäter“ aus NRW nach Pristina abgeschoben wurden.

Ein anderer NRW-Erlass vom 15.11.11 ist indes sehr hilfreich: Er wird die Anzahl der Inhaber einer „Probeaufenthaltserlaubnis“ verringern, die im Januar wieder „vollziehbar ausreisepflichtig“ werden, weil sie die geforderte Lebensunterhalts-Sicherung nicht nachweisen können. Der Erlass erlaubt es, mit nicht vollständiger Lebensunterhalts-Sicherung die „Probezeit“ um weitere zwei Jahre zu verlängern. Damit muss vollständige eigenständige Lebensunterhalts-Sicherung bis zum 31.12.2013 gelingen. Auf der Innenminister-Konferenz im Dezember 2011 in Wiesbaden wurde vereinbart, dass eine solche Verlängerung auf landesrechtlicher Grundlage möglich ist.
Die Praxis des Ausländeramts Münster lässt erkennen, dass der Erlass bei den Verlängerungsanträgen berücksichtigt wird. Dadurch wird sich die Anzahl der derzeit in Münster von Abschiebung bedrohten Kosovo-Roma (im August 2011 ca. 160) nicht erheblich vergrößern.

NRW-Innenminister sucht Übereinstimmung mit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung

6.12.2011

 

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat sich über das Votum der SPD-Landtagsfraktion hinweggesetzt, einen Winterabschiebungsstopp für Roma aus dem Kosovo zu erlassen. Das kritisierte der integrationspolitische Sprecher der Fraktion, Bernhard von Grünberg, auf dem „Asylpolitischen Forum“ des landeskirchlichen Instituts für Kirche und Gesellschaft in Schwerte am Wochenende. Auch der Präses der westfälischen evangelischen Landeskirche, Alfred Buß, möchte Abschiebungen in den Kosovo verhindern und kündigte einen Brief an die SPD-Landtagsfraktion an. Über einen sechsmonatigen Winterabschiebungsstopp hinaus forderte Buß, dass im Jahr 2010 geschlossene Rückführungsabkommen zwischen der Bundesrepublik und dem Kosovo zurückzunehmen. „Wir benötigen ein Bleiberecht für langjährige geduldete Roma in Deutschland“, so Buß, der sich darüber hinaus für eine Lösung in der Europäischen Union aussprach. (evangelischer pressedienst)

 

Am 5.12.2011 hatte der Innenminister in seinem Erlass die Ausländerbehörden lediglich erneut auf die Notwendigkeit von Einzelfallprüfungen hingewiesen und stellte zwar keine Besserung der Lage für Minderheiten im Kosovo fest, hält Abschiebungen aber dennoch nicht für unzumutbar, da der kosovarische Aktionsplan und das deutsche URA-2-Projekt Fortschritte bei der Reintegration von Rückkehrern sehen lässt.

 

Damit stellt sich Jäger in eine Reihe mit der Bundestags-Regierungsfraktion, die ihre Ablehnung einer von der EU-Kommission geforderten „nationalen Strategie zur Integration der Roma“ u.a. mit dem URA-2-Projekt begründet. Begründete Zweifel an der Wirksamkeit des URA-2-Projekts hatten Sachverständige bereits während einer Anhörung im Bundestags-Innenausschuss 2010 geäußert; OSZE und Roma & Ashkalia Documentation Center haben 2011 belegt, dass der kosovarische Aktionsplan nur auf dem Papier existiert. Entgegen der Behauptung der Bundesregierung stellt die OSZE in ihrem neuesten Bericht von September 2011 lediglich Fortschritte in Ausarbeitung und Einführung der kosovarischen Srategy-Unterlagen fest, bemängelt jedoch weiterhin die Umsetzung, besonders auf lokaler Ebene, und fehlende Unterstützung von Neuankommenden.

 

Vorstoß aus Schleswig-Holstein?


Alle Fraktionen des Schleswig-Holsteiner Landtags hatten sich in der Plenardebatte am 26.8.2011 für eine verbesserte Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge ausgesprochen. Die Parlamentszeitung „Der Landtag“ berichtet in der Ausgabe 07: „Schleswig-Holstein wird sich für eine Lockerung des Bleiberechts einsetzen. Ausländer, die sich vollständig in die Gesellschaft integriert haben, sollen eine Perspektive für ein dauerhaftes Leben hierzulande erhalten. Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos) kündigte in einer von den Grünen angestoßenen Debatte an, noch vor den Landtagswahlen im Mai 2012 eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Er unterstrich: ‚Integration ist der Gradmesser, den wir brauchen.‘“
Hier geht es zur Berichterstattung der Landtags-Zeitung, von dort sind auch der erwähnte Antrag der Grünen sowie die Änderungsanträge der anderen Fraktionen und das Plenarprotokoll herunterladbar.

Eine Stellungnahme des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein, in dem u.a. darauf hingewiesen wird, dass es zu vermeiden gilt, dass mit dem Auslaufen der aktuellen Bleiberechtsregelungs-Verlängerung Ende 2011 diejenigen wieder in die Duldung zurückfallen, die zu diesem Zeitpunkt ihren Lebensunterhalt nicht vollständig eigenständig erfüllen, gibt es hier.

Der schleswig-holsteinische Gesetzesantrag ist am 16.12.2011 vom Bundesrat dem Innenauschuss zur Beratung zugewiesen worden.

Abgeschoben und vergessen

26.8.2011

 

UNICEF Kosovo und das Deutsche Komitee stellen ihre aktuelle Studie vor. Im Auftrag von UNICEF hatten die Sozialwissenschaftler Hil Nrecaj und Verena Knaus von Oktober 2010 bis Juli 2011 insgesamt 200 in das Kosovo abgeschobene Familien aufgesucht. Ziel war es, die konkrete Umsetzung der Reintegration der Kinder und ihre aktuelle Lebenssituation zu überprüfen und zu dokumentieren.

 

Aus den Schlussfolgerungen und Empfehlungen von UNICEF:

„Rückführungen von Kindern aus Roma-, Ashkali- und Ägypter-Familien aus Deutschland in den Kosovo sollten nur erfolgen, wenn die Auswirkung auf das Wohl des Kindes im Einzelfall überprüft wurde. Zwangsweise Rückführungen sollten unterbleiben.

Bundesregierung und Bundesländer sollten kosovarischen Kindern, die in Deutschland geboren und integriert sind, ein dauerhaftes Bleiberecht geben.“

 

Die vollständige Studie gibt es hier zum Download.

Hier geht es zur Pressemitteilung von UNICEF.

Grundsatzpapier des RAD Center

August 2011


Brian J. Stern bewertet in einem vom Roma & Ashkalia Documentation Center Pristina herausgegebenem Policy Brief „Kosovo: Repatriating Europe’s Most Vulnerable Population" die Wiedereingliederungs-Bemühungen von Roma in die kosovarische Gesellschaft mittels der Befragung von neun aus Deutschland abgeschobenen Personen und Interviews mit lokalen Gemeindevertretern, der URA-2-Direktorin sowie Verwaltungs- und Innenministeriumsmitgliedern.

Seine Erkenntnisse in freier Übersetzung:
- Der erste Blick auf die Umsetzung der kosovarischen „Strategy for the Integration of Roma, Ashkalia and Egyptian Communities“ lässt vermuten, dass der Aktionsplan lediglich auf dem Papier existiert; es erwies sich als schwierig, die notwendigen Wiedereingliederungsmaßnahmen zu bestätigen, besonders beim  Zugang zur Gesundheitsversorgung, der Einschulung von zurückkehrenden Kindern, Beschäftigungsmöglichkeiten und nachhaltiger Unterkunft.
- Der Weg, an soziale Unterstützung zu gelangen, kann aus verschiedenen Gründen langwierig sein: Inkompetenz und/oder Gleichgültigkeit der kommunalen Behörden; der bürokratische Prozess, der Dokumente erfordert, deren Erwerb möglicherweise schwierig für einige Antragsteller ist; seltene Kontroll-Sitzungen des zuständigen Gremiums im Innenministerium.
- Während eine Vertretung am Flughafen Pristina direkte Unterstüzung anbietet, mangelt es an Beratung und Überprüfung der Maßnahmen nach der Ankunft.
- Vor der Prämisse, 3,4 Millionen Euro für Wiedereingliederungsbemühungen zu verwenden, vermehrt das Korruptionsklima die Notwendigkeit einer größeren Ausgaben-Transparenz, an der es jedoch mangelt, wie der Transparency-International-Bericht von 2011 feststellt: „Viele Institutionen verschleppen die gesetzlich verlangte Veröffentlichung von Dokumenten wie Prüfberichte, Jahresberichte und Budgets. In vielen Fällen ist den Bürgern nicht einmal ihr Recht auf Information bekannt."

Das Papier ist hier herunterladbar (englisch, 12 Seiten)

Bundestag: Keine nationale Strategie zur Integration der Roma

7.7.2011

 

In Reaktion auf die „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen“ (im Original alles in Großbuchstaben) zum „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ (hier herunterladbar) vom 5.4.2011, die die Mitgliedsstaaten auffordert, bis Ende 2011 ihre jeweiligen nationalen Strategien vorzulegen, wurde am 7.7.2011 im Deutschen Bundestag über fünf Anträge der Fraktionen abgestimmt.

 

Die Bundestags-Zeitung „Das Parlament“ fasst das Abstimmungsergebnis unter der Überschrift „MENSCHENRECHTE: Vorstoß für Sinti und Roma“ wie folgt zusammen:

„Die Situation der Sinti und Roma in Europa soll verbessert werden. Einem entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen(hier herunterladbar) „hat der Bundestag am Donnerstag zugestimmt. Demnach soll sich die Bundesregierung bi- und multilateral für die Einbeziehung der Roma in Europa einbringen. So soll sie sich gegenüber allen EU-Mitgliedstaaten dafür einsetzen, dass die EU-Grundrechtscharta in vollem Umfang umgesetzt wird, und bei den Mitgliedstaaten des Europarates für die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten werben. Nach wie vor seien Roma europaweit Intoleranz und Vorurteilen ausgesetzt, schreiben die Fraktionen in dem Antrag. Die Diskriminierung finde jedoch ‚weniger durch die staatlichen Rechtsordnungen statt, sondern im gesellschaftlichen Alltag‘."

 

Im Klartext bedeutet das:

1. Uns betrifft das nicht, weil es bei uns ja gar keine Roma als nationale Minderheit gibt. Die 100.000 Roma aus Ex-Jugoslawien, die auf unserem Hoheitsgebiet seit bis zu 20 Jahren leben, gehen uns nichts an, weil die nicht nur keine deutschen Staatsbürger sind, sondern auch zum größten Teil illegal zugewandert sind.

2. Wir helfen gerne den barbarischen Balkanländern bei ihren Problemen mit den Roma, indem wir etwa aus Deutschland ins Kosovo abgeschobenen Roma mit dem Rückkehrprojekt URA II etwas Wiedereingliederungshilfe geben. Aber um Himmels Willen: Die sollen bitte da unten bleiben!

3. Wir wollen nichts gegen Diskriminierungen unternehmen und überlassen dies wie bisher dem „gesellschaftlichen Alltag“.

4. Im übrigen gibt es ja genug Rahmenübereinkommen und Grundrechtechartas - was soll dann diese „Nationale Strategie zur Integration der Roma“?

 

Abgelehnt wurden die Anträge der anderen Fraktionen:

Der der Linken vom 23.2.2010 (hier herunterladbar), in der aufgrund der besonderen historischen und politischen Verantwortung ein Bleiberecht der Kosovo-Roma beantragt wird. In der Kleinen Anfrage vom 30.5.2011 (hier herunterladbar) fragt die Linksfraktion die Bundesregierung mit direktem Bezug zum Vorschlag der EU-Kommission u.a. „Inwieweit wäre es aus Sicht der Bundesregierung ein sinnvoller Beitrag zur Integration, wenn auf die Abschiebung der ca. 9500 Roma, Ashkali und Ägypter in den Kosovo verzichtet, und den Betroffenen ein dauerhaftes Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland gewährt würde?“

Ebenso abgelehnt wurden zwei Anträge der Grünen vom 5.5.2010 (hier herunterladbar) und 21.3.2011 (hier herunterladbar) mit den Forderungen, „sich gegenüber den Bundesländern für eine Aussetzung der Abschiebungen von Roma aus dem Kosovo einzusetzen, die Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten aufzufordern, ebenso zu verfahren, und Roma aus dem Kosovo eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu gewähren“ und „niemanden ohne gültige Papiere in den Kosovo zurückzuführen und das deutsch-kosovarische Rücknahmeabkommen für Roma aus dem Kosovo auszusetzen.“

Der abgelehnte Antrag der SPD-Fraktion vom 7.6.2011 (hier herunterladbar) fordert die Bundesregierung u.a. dazu auf, sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, „1. dass von der Abschiebung besonders schutzbedürftiger Roma sowie Ashkali und Ägypter bis auf weiteres abgesehen wird, wobei im Rahmen der Einzelfallprüfung insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit Kindern, von unbegleiteten Minderjährigen, Menschen über 65 Jahren, Kranken, Traumatisierten, Pflegebedürftigen und alleinerziehenden Eltern zu berücksichtigen sind, sofern die Betroffenen keine Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben; 2. dass bei Einzelfallprüfungen die persönlichen Umstände der Personen umfassend ermittelt, unzumutbare Härten vermieden und vorhandene Auslegungsspielräume zugunsten der Betroffenen genutzt werden und dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes besonders berücksichtigt wird; 3. dass die Auslegungs- und Ermessensspielräume für die Gewährung von Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen für die unter 1. genannten Personen großzügig ausgeschöpft werden.“

 

§ 25a AufenthG: Staatlich verordnete Familientrennung

Wir sind empört über die am 1. Juli 2011 in Kraft getretenen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes. Mit vielen Hoffnungen haben insbesondere die Roma aus dem Kosovo auf die Bleiberechtsregelung gewartet und sind nun bitter enttäuscht.

Die neu eingeführte Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende ist sehr kleinlich gefasst. Die Bedingung, vor dem 14. Lebensjahr eingereist oder hier ­geboren zu sein, erfüllen einige. Auch der geforderte sechsjährige Aufenthalt und sechsjährige Schulbesuch ist nicht das Problem. Das eigentliche Problem sind nicht die jetzt begünstigten Jugendlichen und Heranwachsenden, sondern der Rest ihrer ­Familien.

Wir befürchten, dass in nur wenigen Fällen auch die Eltern und minderjährigen Geschwister ebenfalls ein Bleiberecht auf Grund dieser neuen Regelung erhalten ­können. So haben diese nur dann die Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Paragraphen 25a des Aufenthaltsgesetzes, wenn der Lebensunterhalt der ­gesamten Familie vollständig gesichert ist. Dies dürfte schon äußerst schwierig ­werden. Noch schlimmer aber ist die Situation für die Eltern und Geschwister der ­Heranwachsenden – also der 18- bis 21-Jährigen – denn sie sind dagegen gar nicht ­begünstigt. Der Gesetzgeber hat sie von dieser Bleiberechtsregelung ausgeschlossen.

Wir appellieren an den Rat, den ­Integrationsrat und die Verwaltung der Stadt Münster: Münster darf sich dieser staatlich verordneten Familientrennung nicht anschließen! Wir loben ausdrücklich den bisherigen ausländerrechtlichen Umgang der Stadt Münster mit den Roma aus dem Kosovo. Dieser Allparteienkonsens darf nicht dadurch aufgekündigt werden, dass die Eltern der Heranwachsenden und mit ihnen die minderjährigen Geschwister Münster verlassen müssen. Der Druck, der damit auf die durch diese Regelung begünstigten Jugendlichen und Heranwachsenden lastet, ist unerträglich. Die Stadt Münster ist ­aufgefordert, alles erdenkliche zu tun, um die Familieneinheiten zu wahren!

 

§ 25a AufenthG

 

Kirchentags-Resolution gegen Abschiebungen

6.6.2011

 

Der 33. Evangelische Kirchentag in Dresden hat eine von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste, Roma Center Göttingen mit seiner Kampagne alle bleiben und Amaro Drom initiierte Resolution gegen die Abschiebungen von Roma in die Republik Kosovo offiziell verabschiedet. Darin heisst es:

„Aus der historischen Verantwortung erwächst heute eine Verantwortung: für eine menschenwürdige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Roma in Deutschland und gegen Abschiebungen in die Republik Kosovo.“

 

Unterstützt und unterzeichnet haben auch die ASF-Kuratoriumsmitglieder und Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) und Katrin Göring-Eckart (Bündnis 90 / Die Grünen; Präsidentin des Kirchentages; Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland) sowie Petra Pau (Die Linke) und der Bundesvorsitzende der Grünen, Cem Özdemi.

 

Zur Resolution

OSZE: Integration der Roma im Kosovo ist mangelhaft

9.5.2011

Trotz Fortschritten in manchen Bereichen sorgen die kosovarischen Institutionen für keine adäquten Bedingungen zur Integration von Roma, Ashkali and Ägyptern.

Zu diesem Schluss kommt ein am 9.5.2011 vorgestellter OSZE-Bericht.


Hier herunterladbar (englisch)

 

Deutscher Bundestag zu Sinti und Roma

„Bis heute ist die größte Minderheit Europas zugleich die wohl auch am meisten diskriminierte Minderheit Europas.“

 

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert in seiner Rede zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2011 im Deutschen Bundestag

 

Zum Video der Gedenkstunde mit der Rede des niederländischen Sinto Zoni Weisz

Wieder: Europarat kritisiert Bundesregierung

8.12.2010

Der beratende Ausschusses des Europarats für die Umsetzung des Rahmenausschusses zum Schutz nationaler Minderheiten drückt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme vom 27.5.2010 seine Sorge über die Situation der Roma aus dem Kosovo in Deutschland aus:

„Der Beratende Ausschuss ist ebenfalls besorgt über die schwierige Situation vieler Roma, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und derzeit von einer Abschiebung in den Kosovo bedroht sind, obwohl sie bereits viele Jahre in Deutschland leben oder hier geboren sind.“

Aus der Antwort der Bundesregierung vom 2.12.2010:
„Hierzu weist die Bundesregierung ausdrücklich und wiederholt darauf hin, dass es sich bei dem zitierten Personenkreis nicht um deutsche Staatsangehörige handelt und dieser Personenkreis somit auch nicht in den Mandatsbereich des Beratenden Ausschusses für das Rahmenübereinkommen fällt. Dies vorausgeschickt teilt die Bundesregierung mit: Seit dem 1. September 2010 bildet das in Kraft getretene deutsch-kosovarische Rückübernahmeabkommen die Grundlage für Rückführungen in das Kosovo. DEU führt keine Massenabschiebungen in das Kosovo durch, sondern setzt sein erfolgreiches Konzept der schrittweisen Rückführung fort. Die Anzahl der deutschen Rückübernahmeersuchen an Kosovo ist b.a.W. begrenzt (max. 2.500 pro Jahr), die tatsächliche Abschiebezahlen liegen deutlich dahinter.“

 

Im zeitlichen Zusammenhang mit der Stellungnahme ist wohl auch die aktuelle Veröffentlichung des Briefes von Europarat-Menschenrechtskommisar Thomas Hammarberg an Bundesinnenminister Thomas de Maiziére zu sehen, in dem Hammarberg am 15.11.2010 erneut seine Sorge über Abschiebungen in den Kosovo ausdrückte, die einseitige Interpretation seines Kosovo-Berichts vom Juli 2009 durch die Bundesregierung korrigierte und wiederholte, dass die aktuelle sozio-politische Situation in Kosovo keine Abschiebungen von Roma zulässt. Bereits am 25.11.2009 schrieb der Menschenrechtskommisar in gleicher Sache an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

 

Zur vollständigen Stellungnahme mit der Antwort der Bundesregierung und einer Stellungnahme des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma (PDF, deutsch)

Brief von Thomas Hammarberg an Thomas de Maiziére (PDF, englisch)

Günter Grass protestiert gegen Abschiebungen

2.11.2010

Literaturnobelpreisträger Günter Grass fordert im Namen der von ihm und seiner Frau bereits 1997 gegründeten „Otto-Pankok-Stiftung zugunsten des Romavolkes“ in einem offenen Brief an Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Landesinnenminister einen sofortigen Abschiebestopp für Kosovo-Roma.

 

Der Brief im Wortlaut

Bericht von Human Rights Watch

28.10.2010

Heute hat die US-amerikanische Organisation Human Rights Watch ihren Bericht „Verwehrte Rechte – Erzwungene Rückführung von Roma, Ashkali und Ägyptern aus Westeuropa in den Kosovo“ vorgestellt. Nach Ansicht von Human Rights Watch ist der gegenwärtige Ansatz der kosovarischen Regierung und der europäischen Regierungen hinsichtlich der erzwungenen Rückführung von Roma, Ashkali und Ägypter kurzsichtig und beeinträchtigt nicht nur deren Rechte, sondern auch die Stabilität des Kosovo. Auch wenn die Zahl der Rückführungen bislang relativ klein war, schaffen die derzeit verhandelten Rückführungsabkommen zwischen der Regierung des Kosovo und den westeuropäischen Ländern gemeinsam mit dem Fehlen einer adäquaten Risikobewertung eine reale Bedrohung für die Menschenrechte. Zudem stehen die Abgeschobenen, ihre Familien sowie Roma, Ashkali und Ägypter im Allgemeinen, schon jetzt die am stärksten marginalisierte und benachteiligte Bevölkerungsgruppe im Kosovo, vor sich verschärfenden existentiellen Herausforderungen.

 

Zur deutschsprachigen Presseerklärung

Download des Berichts (englisch, 2,5 MB)

Download der deutschsprachigen Zusammenfassung

Entschliessung des Europarats zur Abschiebung von Kosovo-Roma

7.10.2010

Nun hat auch die parlamentarische Versammlung des Europarats in Strassburg mit grosser Mehrheit den Stopp kollektiver Abschiebungen von Roma in den Kosovo verlangt. Vor einer Rückführung müssten Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen sichergestellt werden. Alle Länder Europas sollten sich darum bemühen, die Lage der Roma zu verbessern, heisst es in der Entschliessung.

 

22.9.2010

Der Migrationsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) hat die europäischen Regierungen - insbesondere Berlin - aufgefordert, die geplanten Rückführungen von Roma nach Kosovo auszusetzen, "bis ihre Sicherheit und Nachhaltigkeit nachgewiesen werden kann". Anlässlich der Vorstellung eines Berichts zu asylsuchenden Roma in Europa vermeldete der Ausschuss, dass die abgeschobenen Roma im Kosovo "eine untragbare soziale Situation mit wenig Aussichten auf Wiedereingliederung sowie ernsthafte Bedrohungen ihrer persönlichen Sicherheit" zu erwarten hätten. PACE legte dar, dass das Kosovo nicht über die Ressourcen verfügt, um diese Menschen erfolgreich zu reintegrieren und stellte fest, dass bis zu drei Viertel der bereits in den Kosovo abgeschobenen Roma in Drittländer weitergeflohen oder wieder in das Land zurückgekehrt ist, das sie abgeschoben hatte.

 

PACE-Meldung (englisch)

Vollständiger Bericht, vorläufige, nicht bindende Fassung (englisch)

Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommisar des Europarats, zur Geschichte der Vertreibungen (englisch)

Europäisches Parlament ruft Mitgliedsstaaten auf, Abschiebungen von Roma nach Kosovo zu stoppen

8.7.2010

Das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet, mit der die Mitgliedstaaten dringend dazu aufgefordert werden, auf Abschiebungen von Roma in den Kosovo zu verzichten, solange ihre Integration nicht gewährleistet werden kann.

 

Aus der deutschen Fassung, im Original ohne Hervorhebung:

"27. unterstreicht, dass die labile politische Lage, das Auftreten von Zwischenfällen zwischen den Volksgruppen in einigen Regionen und schlechte wirtschaftliche Bedingungen die dauerhafte Rückkehr von Flüchtlingen immer noch behindern, und fordert verstärkte Anstrengungen, um ihre Situation zu verbessern;

28. weist auf die schwierige Lage und die Diskriminierung hin, denen Minderheiten und insbesondere Roma beim Zugang zu Bildung, Wohnraum, Sozialdiensten und Beschäftigung ausgesetzt sind; begrüßt die Initiative der Kommission, die bleiverseuchten Lager im Norden von Mitrovica zu schließen und die dort lebenden Familien umzusiedeln, und fordert deren rasche Umsetzung; teilt die Besorgnis des Kommissars für Menschenrechte des Europarates, dass das Kosovo noch nicht in der Lage ist, angemessene Bedingungen für eine Wiedereingliederung zwangsrückgeführter Roma zu schaffen, und drängt die Mitgliedstaaten, auf diese Praxis zu verzichten; nimmt in diesem Zusammenhang die zwischen den deutschen und kosovarischen Behörden getroffene Vereinbarung zur Kenntnis, schrittweise 14000 Flüchtlinge, darunter 10000 Roma, in das Kosovo rückzuführen, und drängt die Kommission, die Ad-hoc-Hilfsprogramme zu intensivieren; fordert die Länder, die an der Roma-Dekade teilnehmen, auf, die Einbeziehung des Kosovo in die Programme zu erleichtern;"

 

Zur vollständigen Entschließung

UNICEF-Studie: Kinder ohne Chance

7.7.2010

Rund 5.000 Kinder aus Familien der Roma und weiterer ethnischer Minderheiten sollen in den kommenden Jahren aus Deutschland in den Kosovo abgeschoben oder rückgeführt werden, obwohl sie dort kaum eine Perspektive auf Schulbildung, medizinische Versorgung und gesellschaftliche Integration haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue UNICEF-Studie zur Lage von Roma-Kindern in Deutschland und im Kosovo. Demnach gehen drei von vier Kindern, die bislang schon aus Deutschland zurückkehrten und hier zur Schule gingen, im Kosovo nicht mehr zur Schule. Die größtenteils in Deutschland aufgewachsenen Kinder sprechen kaum Albanisch oder Serbisch und landen nach der Abschiebung im sozialen Abseits.

 

weiter

UNICEF-Studie zur Lage von Roma-Kindern in Deutschland und im Kosovo

Rat der Stadt Münster wendet sich erneut einstimmig gegen Abschiebungen von Roma in den Kosovo

10.6.2010

 

Der Rat der Stadt Münster hat am Mittwoch (9. Juni 2010) einstimmig eine Resolution gegen die Abschiebung von Roma in den Kosovo verabschiedet. Der Beschluss, der auf Initiative des Integrationsrats eingebracht worden ist, stellt unter anderem fest: "Eine Abschiebung erinnert hingegen an Diskriminierung und Vertreibung." Aus diesem Grunde ermutigt der gesamte Rat der Stadt die Ausländerbehörde, "alles im Rahmen des gesetzlich Möglichen zu unternehmen, um Abschiebungen von Minderheiten in den Kosovo zu verhindern."

 

Nachdem bereits im vergangenen Jahr eine Resolution zum gleichen Thema gefasst worden war, die zahlreichen anderen Städten - unter anderem Hannover - als Vorbild für ähnliche Beschlüsse gedient hat, geht die aktuelle Resolution allerdings inhaltlich weiter. So wird die neue Landesregierung  in NRW aufgefordert, sich gegen die drohende Abschiebung der Roma und für veränderte Bleiberechtsregelungen einzusetzen. Das Auswärtige Amt wird aufgefordert im Rahmen seiner Zuständigkeiten, regelmäßig über die Situation der bereits abgeschobenen und der freiwillig zurück gekehrten Menschen im Kosovo zu berichten.

 

In Münster sind aktuell noch rund 260 Roma aus dem Kosovo ausreisepflichtig. Der Stadtrat vermutet, dass niemand von ihnen "freiwillig" ausreisen werde. In der Ratsresolution heißt es dazu: "Hiervon sind ca. 150 Kinder und Jugendlichen
in Münster geboren und aufgewachsen. Sie haben hiesige Kitas und Schulen besucht. Das Heimatland ihrer Eltern kennen sie im Regelfall nur aus den Nachrichten und den Geschichten der älteren Generation. Viele von ihnen sprechen nur Deutsch und Romanes, aber weder Albanisch noch Serbisch. Die älteren Flüchtlinge haben schreckliche Erinnerungen an ihre Flucht vor nationalistisch gesinnten Gewalttätern. Viele sind traumatisiert, sie haben Angst, in den Kosovo zurückzukehren. Münster ist für sie ein neues Zuhause, das Schutz bietet."

 

Die Resolution im Originalwortlaut finden Sie hier.

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